Wie lange ist das neue Jahr neu?

Wann ist ein Jahr verjährt? Wenn es eine, zwei, drei Wochen alt ist. Wie lange darf man noch ein „gutes Neues“ wünschen? Was haben wir nicht viel gewünscht in diesen Wochen. Erst „frohes Fest“, dann „frohes Fest gehabt zu haben“, dann „guten Rutsch“ und jetzt eben alles Gute zum und im Neuen Jahr.

Viel mehr gab’s ja nicht zu tun. Kein Spiel auf der politischen Bühne, der Vorhang zu. Die Politik ruhte im gemächlichen Winterschlaf, den Feiertagen sei Dank, und in vielen Betrieben glommen nur die Lichterketten am Weihnachtsbaum. Der Letzte, der in Urlaub ging, hat das Licht ausgemacht, erst jetzt wird es langsam nach und nach eingeschaltet, wenn der Alltag wieder beginnt. Dann ist ja immer noch Zeit, den Kollegen ein fröhliches „gutes Neues“ entgegenzurufen.

Gute Wünsche das ganze Jahr über

Und dann setzt es wieder ein, das Wunschkonzert, das uns zwölf Monate lang ins Ohr gesäuselt und während der Feiertage vorübergehend von „O du fröhliche“ abgelöst wurde. Hört man genauer hin, dann wurde anno 2023 nur ein Stück gespielt: ein Heller und ein Batzen. Bitte, bitte, für mehr die Bundeswehr, die Zeitenwende, den Wumms und den Doppel-Wumms. Für den Klimaschutz (zuerst). Für die Wirtschaft (danach). Es war ein Jahr des mit vollen Händen ausgegebenen Geldes.

Geld wird weiter die Hauptrolle spielen

Seit wir Wirtschaft nicht mehr mit der Kneipe verbinden und Deckel nicht mehr mit dem Kochtopf, sondern mit Gas und Strom, wird uns das Thema Geld nicht verlassen. Das geht jetzt bis zur Sommerpause erst mal so weiter, und dann können wir uns ja wieder „schöne Ferien“ wünschen und „schöne Ferien gehabt zu haben“. Und zum nächsten Festreigen mit Weihnachten und Silvester lautet mein Wunschkonzert dann: Alle Jahre wieder kommen Fest und Brückentage. Mit allen ihren frommen und fröhlichen Wünschen. In diesem Sinne: frohes neues Jahr. Und nun ist aber mal gut damit.

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