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Wortgeflügel: Beamte fliegen auf lange Wörter

Die deutsche „Verwaltungs(sprache) hat eine Eigenart. Sie neigt zum langen, gerne überlangen Wort. Jüngstes Beispiel: Die Warnungen und Warnschilder vor der Vogelgrippe.

Die Schilder stehen an den Straßen, auf denen der Autofahrer in ein Beobachtungs- oder Sperrgebiet fährt. Und da steht es dann, das Langwort: Wildvogelgeflügelpest. Geht’s nicht auch eine Nummer kleiner?

Nehmen wir das Ungetüm mal auseinander. Wild? Klar, es geht um Wildvögel, nicht um die Hühner in Nachbars Garten oder die Enten auf unserem Teich. Vogel? Auch klar, krank werden Schwäne und Enten, nicht Rehe und Wildschweine. Geflügel? Natürlich, es sind gefiederte Patienten, keine mit Fell. Aber was bitte ist der Unterschied zwischen Vögeln und Geflügel. Warum schreiben die Veterinärämter nicht Wildvogelpest oder Wildgeflügelpest? Vogelgeflügel ist klassisch doppeltgemoppelt. Aber vielleicht denken sich die Schreiber dieses Wortuntergetüms ja, dass doppelt besser hält.

So ganz haben die Behörden die Lesbarkeit aber nicht aus den Augen verloren. Die Verordnungen über die Sperrbezirke heißen Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung.

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Susanne Peyronnet *1960 Wurzeln in Niedersachsen Leben in Schleswig-Holstein Redakteurin seit 1981 Hobbys: Reisen, Lesen, Reiten Musik: Klassik, Klassik, Klassik (Ausnahme Kammermusik) Länder: Deutschland, Frankreich

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