Das Fotografieren und die Hausordnung
Soeben ist mir eine Hausordnung in die Hände gefallen. Sie stammt von einem Krankenhaus und wird allen Patienten überreicht, damit sie wissen, was sie im Haus dürfen und was nicht. Eine Regelung dieser Hausordnung ist mir sofort aufgefallen: die fürs Fotografieren. Da sträuben sich mir nicht nur die Nackenhaare, sondern darin sehe ich auch einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Die Hausordnung regelt, dass sämtliche Film-, Funk- und Fotoaufnahmen von der Geschäftsführung genehmigt werden müssen und dass das auch für Reportagen der Presse, des Funks und des Fernsehens gilt. Was soll so eine Vorschrift. Sie ist schlicht überflüssig und sie ist eine Einschränkung der Pressefreiheit. Das ist allerdings differenziert zu betrachten.
Für Leute, die drin sind im Krankenhaus:
Die Geschäftsführung/der Hausherr hat das Hausrecht. Er kann erlauben oder verbieten, was er will. Schön, wenn er das in der Hausordnung regelt, aber das wäre zumindest beim Fotografieren gar nicht nötig. Ich darf nicht einfach so in fremder Leute Häuser – dazu zählen auch Kliniken, Schulen und sogar Bahnhöfe – marschieren und dort fotografieren. Ganz einfach. Auch als Pressevertreter darf ich das nicht. In Zeiten, in denen fast jeder das Handy zückt und alles mögliche fotografiert, ist es vielleicht aber doch angebracht, ein Verbot in die Hausordnung zu schreiben. Die wird allerdings nur Patienten überreicht, als Besucherin ist sie mir nirgends aufgefallen, auch kein Aushang.
Das Wunderweib hat mal aufgeschrieben, wo das Fotografieren heikel bis verboten ist.
Für Leute, die draußen sind vorm Krankenhaus:
Das Fotografieren eines Gebäudes von außen kann niemand verbieten, so lange die Aufnahme vom öffentlichen Grund aus möglich ist. Kliniken liegen üblicherweise an öffentlichen Straßen, können also von dort aus fotografiert und die Fotos auch veröffentlicht werden. Das regelt die Panoramafreiheit.
Deutlich differenzierter als in der Hausordnung, die ich gesehen habe, ist das in der Hausordnung der Asklepios-Klinik Barmbek geregelt (§8). Differenzierter und damit für alle nachvollziehbarer als ein generelles Verbot. Das von mir kritisierte Verbot würde nämlich sogar bedeuten, dass auf der Geburtsstation nicht einmal Eltern ihr neu geborenes Kind fotografieren und das Bild posten dürften, wenn die Geschäftsleitung nicht vorher ihr Einverständnis gegeben hat.
Eine andere Regel der Hausordnung wird übrigens täglich und dauernd gebrochen: das Verbot, private Elektrogeräte zu nutzen. Ganz offen und ohne dass jemand einschreitet, benutzen Patienten Smartphones und Laptops.