Organspende: Warum ich meinen Organspendeausweis wegwerfen muss
Ich trage seit Jahren einen Organspendeausweis mit mir herum. Jetzt muss er weg. Denn es gibt einen Grund, warum ich aus der Organspende ausgeschlossen bin. Oder auch nicht.
Ich bin vor etwa einem Jahr an Lungenkrebs erkrankt. Nach Chemo und Bestrahlung ist der Tumor verschwunden. Im August folgte eine Reha, bei der diverse Vorträge rund ums Thema Krebs gehalten wurden. Bei einem davon teilte der Referent mit, Krebspatienten dürften keine Organspender sein. Also muss ich meinen Organspendeausweis wegwerfen. Ich komme offenbar für eine Organspende nicht mehr infrage.
Woher wissen Ärzte, wer für eine Organspende geeignet ist?
Das wirft Fragen auf. Wenn ich keinen Ausweis habe, wird mich niemand für eine Organspende ins Auge fassen. Aber was ist, wenn die Widerspruchslösung kommt, also grundsätzlich jeder Organspender sein kann, falls er nicht widerspricht. Muss ich dann widersprechen? Und was ist mit jenen Krebskranken, die gar nicht wissen, dass sie nicht mehr spenden dürfen? Es gibt keinen „Krebsausweis“. Woher wissen Ärzte, ob jemand noch für eine Organspende geeignet ist?
Fragen, die ich dem Bundesgesundheitsministerium gestellt habe. Von dort teilt ein Sprecher mit: „Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht. Ebenso schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende aus. Zu einem Ausschluss können beispielsweise akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen führen. Ärztinnen und Ärzte prüfen gemäß Paragraf 10a Absatz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) in jedem Einzelfall, ob der Gesundheitszustand der Spenderin oder des Spenders eine Organspende zulässt und das jeweilige Organ für eine Übertragung geeignet ist.“
Die Bundesärztekammer stelle gemäß Paragraf 16 des Transplantationsgesetzes in Richtlinien den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft hinsichtlich der Anforderungen unter anderem an die Organ- und Spendercharakterisierung fest, um gesundheitliche Risiken für die Organempfänger, insbesondere das Risiko der Übertragung von Krankheiten, so gering wie möglich zu halten, heißt es weiter aus dem Bundesgesundheitsministerium. Bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, handele es sich um eine ethische Frage, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten sei. Weiter schreibt der Sprecher: „Auf Grundlage der bisher vorliegenden Gesetzentwürfe zur Einführung einer Widerspruchsregelung/Widerspruchslösung sollen die oben genannten Vorschriften zur Spendereignung beibehalten werden.“
Kein absoluter Ausschluss von der Organspende
Einen absoluten Ausschluss von Krebspatienten von der Organspende sieht das Deutsche Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft nicht. Ob dies im Einzelfall möglich und sinnvoll sei, darüber entscheide das zuständige Transplantationsteam nach sorgfältiger Prüfung. Dabei würden grundsätzlich auch Vorerkrankungen von Spender und Empfänger berücksichtigt. Die Gefahr, Krebszellen zu übertragen, sei bei kurativ behandelten oder länger zurückliegenden Krebserkrankungen gering.
Der Frage, welche Vorerkrankungen eine Organspende ausschließen, nimmt sich auch die Seite organspende-info.de an. Dort steht der Hinweis, Vorerkrankungen könnten im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung notiert werden. Dafür sieht mein Ausweis kein eigenes Feld vor. Er ist allerdings aus dem Jahr 2004. Neuere Ausweise bieten Platz für Anmerkungen über Vorerkrankungen. Als wichtigste Ausschlusskriterien werden bei organspende-info Infektionen mit unbekannten oder multiresistenten Keimen und bösartige Tumore genannt.
Alten Ausweis durch neuen ersetzen
Ich bin geheilte Krebspatientin. Ich werde dennoch meinen Organspendeausweis wegwerfen. Und mir einen neuen bestellen mit Anmerkungen. Vielleicht kann ich irgendwann mal damit ein Leben retten. Die Bestellung geht direkt bei organspende-info, zum Ausdrucken oder um ihn als Plastikkarte zu bekommen.







