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Der überfahrene Kreisverkehr

Es gibt Phänomene, die erstaunen mich immer wieder. Aktuell ist es ein Kreisel, ein Kreisverkehr an unserer Autobahn-Anschlusstelle. Der wird überfahren. Immer wieder, das ganze Jahr über. Es ist gut sichtbar, und es amüsiert uns stets aufs Neue.

Der überfahrene Kreisel an unserer Autobahn-Anschlussstelle.
Der überfahrene Kreisel an unserer Autobahn-Anschlussstelle.


Kreisverkehr überfahren? Klingt zunächst komisch. Die meisten sind so gebaut, dass das gar nicht geht. Aber ein paar eben nicht. Es gibt einen in Eutin, der ist nicht mehr als ein kleiner, aufgepflasterter Hubbel. Der wird dauernd überfahren. Unserer ist ein bisschen höher und bepflanzt. Genauer gesagt, sind es sogar zwei, einer jenseits, einer diesseits der Autobahn mit den jeweiligen „Ohren“ der Anschlussstelle. Beide Kreisel sind offenbar so gestaltet, dass sie irgendjemanden dazu motivieren, sie geradeaus zu überqueren.

Eindeutige Spuren

Am Anfang ist mir das gar nicht so aufgefallen. Aber jetzt sehe ich es immer wieder. Im Sommer wird das hohe Gras von den Reifen platt gedrückt, in nassen Wintern sind die Fahrspuren tief und schlammig. Gestern Nacht war der Kreisel-Überfahrer offenbar wieder unterwegs. Der gestern gefallenen Schnee zeigt es deutlich. Allerdings hat er sich diesmal anders als sonst meistens nur einen Kreisel vorgenommen. Auf dem anderen lag der Schnee noch so jungfräulich, wie er gestern gefallen ist.

Einen Kreisel zu überfahren ist übrigens kein Verkehrsdelikt. Das ergab vor einigen Jahren eine Anfrage von mir bei der Polizei. In der Straßenverkehrsordnung ist das Überfahren eines Kreisels schlicht nicht vorgesehen. Offenbar konnte sich niemand vorstellen, dass Kreisverkehre so gebaut werden, dass sie sich auch in direkter Linie überqueren lassen.

Susanne Peyronnet *1960 Wurzeln in Niedersachsen Leben in Schleswig-Holstein Redakteurin seit 1981 Hobbys: Reisen, Lesen, Reiten Musik: Klassik, Klassik, Klassik (Ausnahme Kammermusik) Länder: Deutschland, Frankreich

5 Kommentare

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    Da hat die Polizei mal wieder keine Ahnung: Anlage 2 Randnummer 8 (Zeichen 215) Ziffer 2: „Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“

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