Nackig machen fürs Knöllchen
Ich habe ein Knöllchen bekommen. Völlig zu Unrecht übrigens. Deshalb habe ich es nicht beglichen, nachdem ich Online festgestellt hatte, wohin das Geld soll. Ich habe Widerspruch eingelegt, dem auch stattgegeben wurde. Was mich aber verwundert hat, war das Widerspruchsformular.
Der sogenannte Anhörungsbogen verlangt zunächst nach Name und Adresse. So weit, so gut. Aber dann geht es los. Dass sie mein Geburtsdatum wissen wollen, kann ich ja zur Not noch verstehen. Aber warum wollen sie meinen Geburtsnamen wissen, den ich schon vor 20 Jahren per Heirat abgelegt habe? Und warum meinen Geburtsort und vor allem meine Staatsangehörigkeit?
Wohl gemerkt, es ging nicht darum nachzuweisen, ob ich das Auto gefahren und geparkt und mir damit ein Knöllchen eingehandelt habe. Es ging lediglich erst einmal um die Personalien derjenigen, die den Anhörungsbogen ausfüllt und den Widerspruch einlegt. Unten folgen dann noch die Angaben zur Sache, das ist klar.
Freiwillige Angaben waren übrigens nur die einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Alles andere sind Pflichtfelder. So viele persönliche Angaben habe ich das letzte Mal gemacht, als ich mir einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass bestellt habe. Vielleicht liegt das Interesse an meinen Daten daran, dass es dieselbe Behörde ist, die sich um Personalpapiere und um Knöllchen kümmert. Frei nach dem Motto: Übernehmen wir das Formular doch gleich für alles.
Von Datenschutz habe ich auf dem Anhörungsbogen übrigens nichts gelesen. DSGVO, wo bist du, wenn man dich mal braucht?
Ein Kommentar
Frank
Ich würde da einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sehen.
Personenbezogene Daten müssen
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html