Polizeideutsch: Die Polizeiperson befuhr die Straßenkrümme
Polizeideutsch – eine besondere Spielart der Sprache
Das schönste Beispiel von Polizeideutsch ist nicht aus unserer Region, ich habe es hier noch nie gehört. Aber ich will es niemandem vorenthalten: Straßenkrümme = Kurve. Ich weiß nicht, wer so redet, aber ich weiß aus meiner täglichen Arbeit, dass Pressemeldungen der Polizei nur so von teilweise abstrusen Begriffen strotzen. Deshalb habe ich die schönsten und häufigsten Begriffe aufgeschrieben.
Tötungsdelikt:
Mord oder Totschlag oder fahrlässige Tötung oder was auch immer das Strafgesetzbuch an Tötungsdelikten hergibt. Angesichts der Unklarheit, was am Ende juristisch dabei herauskommt, ziehen sich Polizei und Staatsanwaltschaft gern auf den Begriff Tötungsdelikt zurück. Lässt sich auch gut durch die Worte Bluttat (wenn Blut geflossen ist) oder schlicht Mord ersetzen. Wenn’s hinterher doch nur Totschlag ist, umso besser für das Strafmaß das Täters.
Person:
Retter und Polizisten kennen rein sprachlich betrachtet weder Männer noch Frauen. Alles, was auf zwei Beinen herumläuft und kein Vogel ist, firmiert bei ihnen unter dem Begriff „Person“. Zwecks Geschlechtsbestimmung gern mit dem Zusatz männliche oder weibliche Person verwendet.
Verunfallt:
Seltsame Beugung eines Substantives, kommt bei Polizei und Feuerwehr immer wieder vor. Die „verunfallte Person“ ist eine unausrottbare Polizei-Marotte. Dass auch Verben verdreht werden, zeigt der tatsächlich einst von einer Pressestelle so verbreitete Satz: „das Kleinkind, das in einer Karre aufhältig war“.
Tatverdächtiger, unbekannter:
Ein Täter ist so lange ein mutmaßlicher Täter oder ein Verdächtiger, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Ein unbekannter Täter aber ist immer ein Täter und nie ein Tatverdächtiger, weil die Tat ja noch niemandem angelastet wird. Oder, schlicht ausgedrückt: Wenn ein Unbekannter ein Opfer ausraubt, ist dieser Unbekannte der Täter, denn dass da einer eine Tat begangen hat, ist unstrittig. Nur wenn zwei Menschen auf ein Opfer einschlagen und das Opfer nicht sagen kann, von wem die Faust kam, ist jeder von beiden der Tat verdächtig, aber einen von beiden der Täter. So weit klar?
Schadenfeuer:
So redet kein Mensch, doch der Begriff kommt immer wieder in Polizeimeldungen vor. Es gibt tatsächlich eine Erklärung dafür: ein Schadenfeuer ist eines, das Schaden anrichtet. Ein Osterfeuer, ein Gartenfeuer, ein Grillfeuer ist kein Schadenfeuer, sondern ein Spaßfeuer oder ein nützliches Feuer. Darüber aber schreiben Polizeipressestellen keine Meldungen.
Fahrzeugführer:
Polizeibegriff für Autofahrer. Das muss man nicht kommentieren, das muss man nur konsequent ersetzen. Am besten mit der Funktion Suche-Tausche.
Fahrzeug:
Alles was auf Rädern unterwegs ist. Lässt sich nicht so einfach in Auto übersetzen, denn es könnte ja auch ein Motorrad, ein Fahrrad oder ein Lastwagen sein. Merke: Ein Kinderwagen hat zwar auch Räder, ist aber kein Fahrzeug. Auch wenn man damit das Baby spazieren fährt.
Widerständler:
Wenn sich jemand der Festnahme zu entziehen versucht, entweder in dem er schlägt, spuckt, um sich tritt oder sich windet, leistet er Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dann ist er ein Widerständler, was nichts, aber auch gar nichts mit einem Widerstandskämpfer zu tun hat. Ich jedenfalls leiste heftigen Widerstand gegen die Verwendung des Wortes.
Verbale Auseinandersetzung/körperliche Auseinandersetzung:
Meistens folgt beides knapp hintereinander. Der verbalen folgt die körperliche Auseinandersetzung. Klein Fritzchen würde sagen, erst haben sie sich angeschrien und dann haben sie sich gekloppt. Etwas feiner ausgedrückt: Sie haben gestritten, und dann sind sie mit Fäusten aufeinander losgegangen/hat der eine dem anderen einen Kinnhaken verpasst/haben sie sich geprügelt/wälzten sie sich am Boden oder, oder, oder. Die Möglichkeiten, eine Auseinandersetzung, ob verbal oder körperlich, zu beschreiben, sind unbegrenzt.
Die alarmierten Rettungskräfte:
Das sind die, die immer am Unfallort oder am Tatort eintreffen. Wenn sie alarmiert werden. Wenn sie nicht alarmiert werden, treffen sie auch nicht ein, es sei denn, sie kommen zufällig vorbei. Dann sind sie aber keine Rettungskräfte, sondern Ersthelfer oder Zeugen. Sollten Rettungskräfte kommen, die nicht alarmiert wurden, können es nur Hellseher sein.
Im Bereich:
Andere Leute definieren Orte nach Straßen oder Plätzen, Polizisten leben in Bereichen. Die Übersetzung ist ganz einfach: Im Bereich der Dorfstraße heißt schlicht in der Dorfstraße. Bereiche lassen sich einfach ersatzlos streichen, ohne dass der Sinn in den Bereich der Ungenauigkeit abgleitet.
Befahren:
Andere Leute fahren auf Straßen, in Polizeimeldungen werden Straßen befahren. Da gibt es Meldungen wie „Fahrradfahrerin befuhr Radweg auf der falschen Seite“ oder „Das Fahrzeug befuhr die Straße in Richtung X-Stadt.“ Grundsätzlich ist befahren zwar nicht falsch, etwa in dem Satz: „Die A 100 in Berlin ist die am stärksten befahrene Autobahn in Deutschland.“ Aber im oben genannten Zusammenhang wäre „Radfahrerin fuhr auf der falschen Seite des Radwegs“ nach meinem Empfinden einfach das bessere Deutsch.
Die Liste ließe sich sicher noch verlängern. Kennt Ihr gute Beispiele für schlechtes Deutsch aus Polizeimeldungen? Immer her damit.
18 Kommentare
Peer
Super Beitrag! Da kenne ich selbst noch einige, aber mir fallen leider spontan nur vier Begriffe ein:
– Schadenslage groß
– ins Krankenhaus verbracht
– griffen mit zwei C-Rohren an
– Lichtsignalanlage (der Klassiker)
Liebe Grüße von Polizeireporter zu Polizeireporterin
Pyrolim
Ach ja, die Lichtsignalanlage, die war mir glatt entfallen. Ins Krankenhaus verbracht ist auch schön. Ich hatte mal die Variante: „Auf dem Wege der Besserung wurde er ins Krankenhaus verbracht.“ Das ist bis heute unschlagbar.
Gruß zurück so von Polizeireporterin zu Polizeireporter
willimeck
Schöner Artikel, in Krankenpflege und Medizin gibts ähnliche Sprachdelikte, äähhh -verbrechen. Zu Beispiel werfen wir nie etwas weg, es wird „verworfen“… Zum Polizeimeldungen fällt mir bei uns spontan der „südländische Typ“: Der Täter trug eine weiße Jogginghose und einen schwarzen Kapuzenpullover und war südländischen Typs. Sachdienliche Hinweise (auch so’n Wort bitte an …
Lieben Gruß Wilfried
Pyrolim
Lieber Wilfried,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich weiß, dass andere Berufe ähnliche Sprachmarotten haben, bin da aber nicht genug drin, um darüber zu schreiben. Vielleicht nehme ich mir noch mal die Feuerwehr vor, die haben auch immer nette Begriffe.
Liebe Grüße,
Susanne
ProgChef
Einen habe ich auch: „Fahrzeuge“ kommen grundsätzlich „zum Stehen“ – neulich sogar kam das Fahrzeug bei einem Unfall „auf dem Dach liegend zum Stehen“.
Pyrolim
„Auf dem Dach zum Stehen kommen“ hat das Zeug zum Klassiker. Habe herzlich gelacht.
Olaf Dudek
Die Windböe fuhr unter eine einige hundert Kilogramm schwere Containerdachabdeckung am Anhänger und klappte sie fast senkrecht nach oben, als der Lkw gerade eine Verkehrsbeeinflußungsanlage (elektronische Schilderbrücke) passierte.
Chris
Nunja, die Polizisten versuchen halt irgendwie sich in einem Amtsdeutsch auszudrücken. Meistens geht das Schief, wenn ich mir die aktuellen Meldungen in der Zeitung + Internet durchlesen!
(Polizisten sind keine Juristen, sonder meistens ganz „normale“ Menschen, ohne eine besondere sprachliche Bewanderung)
Viele Grüße, Chris
Stefan Muhtz
Herrlich, ich erkenne mich wieder als Pressesprecher und Textverfasser. Nun lockt aber der Schalk – ich sollte die „Un“worte häufiger benutzen, damit diese schöne Seite weiterlebt und gefüllt wird.
Ach ja und in Sachen Kinderwagen:
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Augenzwinker ;-)
Pyrolim
Lieber Herr Muhtz, vielen Dank fuer diesen Kommentar, der adelt diesen Beitrag. Ich lege aber Wert auf die Feststellung, dass Sie besser schreiben als hier beschrieben.
Ania Dornheim
Sehr nett … Und so wahr!
In der Süddeutschen stand auch mal eine lustige Polizei-Sprech-Variante:
http://www.textwende.de/tipps/beamtendeutsch/entdeckung/
dubberle
Ich verstehe Deine Kritik aus sprachlicher Sicht durchaus, und ich möchte eigentlich in die gleiche Kerbe schlagen. Trotzdem will ich hier eine andere, im Grunde von der Idee der Unschuldsvermutung getriebene Sicht auf solche Formulierungen präsentieren und damit eine Lanze für solche Formulierungen brechen:
Es ist sicherlich ein Fakt, daß viele Leute, wenn nicht gar die Mehrheit unserer Mitmenschen, eben nicht über eine solch ausgeprägte sprachliche Bildung verfügen, wie sie Dich für Deinen Beruf qualifiziert. Dies trifft dann natürlich insbesondere auch auf viele Polizisten zu, denn die Polizisten rekrutieren sich ja aus dem Durchschnitt der Bevölkerung. Im Grunde ist das auch gut so: wenn Polizisten und die Bürger, auf die sie treffen, auf sprachlich ähnlichem Niveau kommunizieren, gibt es weniger Mißverständnisse, und die Bürger fassen schneller Vertrauen zu den Polizisten, denn dadurch werden die Polizisten als „einer von uns“ (nur eben in Uniform) erkannt.
Nun schreiben Polizisten aber auch Berichte, Pressemitteilungen, Protokolle und was weiß ich noch nicht alles – lauter Texte, deren Inhalt in der Regel durchaus das Potential hat auf die juristische Goldwaage gelegt zu werden. Gibt ein Polizei-Pressesprecher eine Information heraus, muß diese stets absolut korrekt und in ihren Formulierungen juristisch wasserdicht sein, sie muß absolut neutral gehalten sein und darf deshalb keine Wertungen enthalten. Andernfalls drohen schnell Verleumdungsklagen oder ähnliches. Ich beneide deshalb Polizisten (die in der Regel kein juristisches Studium absolviert haben) schon deshalb nicht um ihren Job, weil ihre im Dienst gewählten Formulierungen mitunter juristischen Maßstäben standhaltenn müssen. Damit sitzen sie eigentlich immer auf einer tickenden Zeitbombe.
Ich finde es daher grundsätzlich besser, wenn allgemein von einem „Tötungsdelikt“ gesprochen wird – denn dieser Begriff beinhaltet eben genau keine juristische Wertung, beschreibt aber die Sachlage präzise und emotionslos: Es wurde jemand getötet, was selbstverständlich ein Delikt ist – welches auch immer. Verwendet der Polizist solch einen Begriff, kann ihm (oder auch ganz abstrakt der Polizei an sich) später niemand eine Vorverurteilung oder – noch schlimmer – daraus abgeleitet eine Befangenheit vorgeworfen werden. Aus ähnlichen Gründen finde ich persönlich es dann auch besser, wenn ich in der Zeitung ebenso von einem Tötungsdelikt lese.
Ebenso finde ich extrem abstrakte Formulierungen, wie etwa „Person“ richtig. Je konkreter die Formulierung wird (z.B. Mann, Frau, Junge, Mädchen, Seniorin oder gar Blondine) wird, desto mehr Emotionen schwingen beim Leser wie beim Schreiber mit. Um der Objektivität (und damit der Gerechtigkeit) Willen müssen Emotionen in solchen Kontexten aber soweit als möglich vermieden werden, solange der Sachverhalt nicht rechtskräftig geklärt ist. Der Gebrauch abstrakter Formulierungen hilft insofern der Gerechtigkeit und kann übrigens auch emotional labileren Mitmenschen helfen an sich schreckliche Informationen zu verkraften, auch wenn dabei natürlich extrem „unschöne“ Texte herauskommen. Es geht bei Polizeiberichten aber auch nicht um sprachliche Schönheit. Vielleicht ist ein unschöner Text einer unschönen Tatsache (z.B. einem Tötungsdelikt) sogar insgesamt angemessener.
Ich plädiere also dafür, derlei abstrakte, emotionslose Begriffe in allen Meldungen beizubehalten, in denen die Sachlage selbst noch nicht juristisch rechtskräftig gewertet ist. Ein Bericht über eine Verurteilung eines Straftäters kann und sollte dann entsprechend die Wertung des Gerichts nennen.
Susanne
Einspruch, Euer Ehren, aber nur halb:
Sicher ist es gut und wünschenswert, wenn Polizeibeamte so sprechen wie die Bürger auch, eben wegen der Verständlichkeit. Aber genau davon sind sie mit ihrem Jargon weit entfernt. Ich nehme nur mal den Fahrzeugführer, die Lichtzeichenanlage oder das Tötungsdelikt. So spricht kein normaler Mensch.
Ich gebe Dir aber Recht, dass das Tötungsdelikt ein Begriff mit einer juristischen Bedeutung ist, was ich weder beim Fahrzeugführer noch bei der Fahrerlaubnis oder der Lichtzeichenanlage sehe. Wegen der juristischen Spitzfindigkeiten zwischen Mord und Totschlag kann ich das Tötungsdelikt deshalb durchaus in einer Polizeimeldung aktzeptieren, würde es aber nie in der Zeitung schreiben. Es gibt ja noch mehr Möglichkeiten: ist gewaltsam ums Leben gekommen, wurde umgebracht, etc.
Bei der Person dagegen sehe ich nicht, was daran falsch sei, Mann, Frau oder Kind zu schreiben. Das ist immer noch etwas anderes als Blondine, es bezeichnet nur eine Tatsache. Warum also nicht so konkret sein wie möglich, ohne in eine juristische Falle zu tappen?
Übrigens geht es auch in Pressetexten, wenn sie Nachrichtentexte sind, nicht um schöne, sondern um präzise Sprache. Da macht es für mich einen Unterschied, ob es heißt „im Bereich der Hauptstraße“ oder „in der Hauptstraße“. Der Bereich sind nämlich nach meinem Verständnis auch die Straßen drumherum. Für die Polizei sind Bereich und konkreter Ort dasselbe. Das ist so eine typische Berufssprachen-Marotte.
Jörn
„Sein Auto stark beschädigt vor fand ein 34-jähriger Einwohner von X-Stadt am gestrigen Donnerstag in der Y-Straße.“
Andreas
Okay, ich darf auch mal:
– „Tatörtlichkeit“
Die Polizei kennt ZWEIERLEI: den Tatort und die Tatörtlichkeit. Der Tatort ist rein geographisch mit optionaler Zeitangabe (X-Straße in …..Y, aa:bb Uhr), während die Tatörtlichkeit z. B. die 3. Bank in der Südseite eines Parkes bezeichnet.
– „Lichtzeichenanlage / Lichtsignalanlage“
Ja, bei der P. schaltet niemals eine Ampel auf rot, sondern die Lichtzeichenanlage wechselt von Gelblicht auf Rotlicht.
*ABER* Liebe Polizisten, das sehe ich gerade noch als Anglizismus an, denn „she ran a red light“ heißt im Englischen dass sie „bei Rot“ gefahren ist. „He received a red-light ticket“ – das ist kein cooles neuartiges Ticket mit eingebauten LEDs, sondern ein Strafzettel wegen Fahrens bei Rot.
„Kontrolldelikt“
Darauf kommt ihr nie. Wer diese Straftat begeht, ist i. d. R. wegen Korruption negativ aufgefallen.
„visuelle Fahndungshilfe“
Nix anderes as ein – im Regelfall – vom Polizeizeichner in-house gemaltes (Phantom-)bild. :)
„samt Inhalt zur Verwertung“
Dieses Schicksal können z. B. herrenlose auf öffentlichen Flächen ewig abgestellte Autos (Entschuldigung: „vierrädrige Motorfahrzeuge“ ;)) erleiden. Ich muss zugeben, dass die „vierrädrigen Motorfahrzeuge“ hier sogar keine schlechte Wahl sind, denn sie schließen auch Quads ein ;-)
„szenetypische Päckchen mit Anhaftungen von BTM“
= nix anderes als kleine Briefchen mit Hasch, Marihuana oder Heroin. BTM = Betäubungsmittel. (Welcher Polizist würde jemals ein primitives Wort wie „Drogen“ in den Mund nehmen??!)
„Sistierung“
(Fachsprache.) Häufig svw. „Verlegung“. Z. B. wenn einer von München-Nord aus der U-Haft in die von München-Süd „verbracht“ wird.
Susanne
Das sind ja wunderbare Beispiele. Vielen Dank dafür.
Andreas
Bitteschön :-) Toller Artikel übrigens, war mal überfällig.
Einen hab ich mir noch aufgehoben:
Wie würde ein Polizist zu einer Gruppe von Menschen sagen, die sich (wozu auch immer (Demo??) __friedlich__ zusammengefunden haben und bei denen sogar ein paar Migranten drunter sind:
Is‘ doch klar:
„Ansammlung von männlichen und weiblichen Personen deutscher sowie nichtdeutscher Herkunft ohne Aggressionspotential“
Obstkorb
A propos Anglismen: *Amtssprache* gibt es nicht nur bei uns – So wurde aus dem *RTA* = *road traffic accident* im Laufe der letzten Jahre die *RTC* = *road traffic collision*. Begründung: Ein *accident* = *Unfall* sei ein zufälliges Ereignis, dem nicht immer eine exakte Ursache zugeordnet werden könne, während dies bei einer *collision* üblicherweise möglich ist.