Katzentod auf der Straße

Sie kam als kleine Katze zu uns, als Ersatz für eine geliebte andere, die den Tod auf der Straße fand. Und nun ist auch unsere Nanni ist tot. Gestorben in der Nacht unter den Reifen eines Autos. Wir haben sie heute morgen gefunden und begraben.

Katzen sind keine Hunde. Sie sind unabhängig, freiheitsliebend, und wir wollen unsere nicht einsperren. Haben sie doch so viel Platz ums Haus, dass sie sich draußen richtig austoben können. Doch vor dem Haus verläuft eine Straße. Nicht viel befahren, aber doch gefährlich für Katzen. Und so kam es, wie es kommen musste. Einer unserer drei Stubentiger kam heute nicht nach Hause.
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Wodkaverkauf nur an Autofahrer

Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad reist, reist streng genommen gar nicht. Jedenfalls wenn es nach den Ladenschlussgesetzen der Länder geht. Das hat seltsame Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zigaretten, Naschkram, Kaugummi, Schnittblumen, Bier und sogar Hochprozentiges nur an Autofahrer verkaufen dürfen. Denn der Verkauf aller Tankstellen-Waren ist außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf sogenannten Reisebedarf beschränkt. Und Radfahrer und Fußgänger sind nun mal nach dem Gesetz keine Reisenden.

http://www.bft.de/bft/article/artikel_-8589267137846589125.htm

Das ist auch höchst richterlich festgestellt worden:

http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tankstelle

Eine seltsame Regelung, die meines Wissens kaum eine Tankstelle beachtet und die die Scharen von jungen Leuten, die nachts an Tankstellen herumlungern oder sich dort vor dem Diskobesuch mit Alkoholika eindecken, bei deren Einhaltung auf Entzug setzen würde.

Das erinnert mich an ein Erlebnis, das wir in Frankreich hatten und das etwas über den seltsamen Umgang der Franzosen mit Alkohol aussagt. Gegen 18 Uhr unterwegs auf der Autobahn, hatten wir Durst und steuerten eine Raststätte an. Mit einem Wasser für mich  und einem Bier für meinen Mann aus der Selbstbedienungstheke gingen wir zur Kasse. Die Kassierin: „Das Bier kann ich Ihnen nicht verkaufen.“ Auf die Frage nach dem Warum erklärte sie, das sei hier eine Autobahnraststätte, dahin kämen Autofahrer, und die dürften keinen Alkohol trinken. Nun hat mein Mann gar keinen Führerschein und fährt deshalb nie Auto, aber die Madame ließ sich nicht erweichen. Kein Alkoholverkauf auf einer Autobahnraststätte. Auf die Frage, warum sie das Bier denn überhaupt in der Selbstbedienungsauslage hätten, kam die verblüffende, aber typisch französische Antwort: „Das ist für die Gäste, die etwas essen.“ Im Bewusstsein der Franzosen ist nämlich Alkohol zum Essen kein Alkohol.

Im Bewusstsein deutscher Gesetzeshüter sind Fußgänger und Fahrradfahrer keine Reisenden. Wandernde Handwerksgesellen und Radwanderer eingeschlossen. Da ist offenbar noch eine Aufgabe für die Lobbyarbeiter von Handwerkerschaften und ADFC.