Überraschende Erkenntnisse einer Polizeikontrolle: Verband mit MHD
Lange, sehr lange ist es her, dass ich die Kelle gesehen habe. Ich bin schon seit knapp 20 Jahren nicht mehr in eine Polizeikontrolle geraten. Ob ich so harmlos aussehe, dass mich keine Streife anhält, oder ob es an unserer ländlichen Region liegt, weiß ich nicht. Jetzt aber war ich fällig. Freitagnachmittag, 17 Uhr, erst die Kelle, dann auf einem Parkplatz die berühmte „allgemeine Verkehrskontrolle“. Zu meiner Überraschung hat der kontrollierende Beamte sogar etwas gefunden.
Erst lief alles wie üblich ab: Führerschein, Fahrzeugschein. Und dann kam die Frage nach Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten. Warnwesten habe ich gleich zwei an Bord, aus gutem Grund. Das Warndreieck war auch da und natürlich der Verbandskasten. Den hat sich der Beamte besonders genau angesehen und dann festgestellt, dass seine Gültigkeit abgelaufen ist. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten.
Der Polizist teilte mit, nun sei eigentlich ein Mängelbericht fällig, mit dem ich innerhalb von zehn Tagen den Kauf eines neuen Verbandskastens nachweisen müsse. Er wolle es aber bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Ich habe aus dem Vorgang gelernt, ab und zu mal das Schild auf dem Verbandskasten zu lesen. Mir war vorher nie bewusst, dass es ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt. Und ganz ehrlich: So ganz kann ich nicht nachvollziehen, was mit Schere, Verbänden und Gold-Silber-Folie passiert, wenn ihre Lebensdauer abgelaufen ist. Wahrscheinlich gar nichts.
Ich werde nun einen neuen Verbandskasten kaufen und den Inhalt des alten zu den Pflastern im hauseigenen Medizinschränkchen legen. Wer weiß, wann wieder ein Familienmitglied einen Verband braucht. Dem jungen Beamten möchte ich noch zurufen: Wenn ich das Schild richtig lese, steht da nicht, dass der Kasten nach dem aufgedruckten Datum nicht mehr verwendet werden darf. Da steht nur, dass man nach diesem Stichtag die Produkte prüfen und notfalls ersetzen soll. Das ändert nichts am Schild, macht den Verbandskasten aber wieder tauglich.
Und das sollte ein Verbandskasten nach Din-Norm enthalten:
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K
Die interessante Frage, ob bei einem überlagerten Erste-Hilfe-Kasten ein Bußgeld fällig wird, versucht das rug-anwaltsblog zu beantworten.
Auf jeden Fall kann offenbar neben einem Mängelbericht ein Verwarngeld von fünf Euro fällig werden. Da habe ich ja nochmal Glück gehabt.
6 Kommentare
SteMuh
Das hätte ich aber von meiner Polizeireporterin der Herzen erwartet. Das ist doch nun das 1×1 des Wissens und sollte aus dem Ärmel geschüttelt werden, lach. Vielleicht mal ne Frage formulieren und zu Günter Jauch schicken :-)
Susanne
Tja, ich hab’s wirklich nicht gewusst. Aber jetzt werde ich es nie wieder vergessen. Ist doch immer schön, wenn man von den Freunden und Helfern ein bisschen Nachhilfe bekommt. Und dann noch so nett gemacht.
ladyfromhamburg
Mich weist meine Werkstatt immer bei den regelmäßigen Inspektionen darauf hin, wenn das aufgedruckte „Verfallsdatum“ langsam erreicht ist. So wie ich es verstanden habe, ist es kein MHD, sondern ein maximales Haltbarkeitsdatum.
Der Meister hat mir mal erklärt, dass es bei abgelaufenem Datum offenbar sogar Probleme (Aufstand) bei der TÜV-Hauptuntersuchung gibt – die (den) man sich doch lieber ersparen sollte.
Ich frage mich auch immer, ob die Pflaster dann wirklich nicht mehr halten oder Gegenstände irgendwie leiden würden, aber ich gehe davon aus, dass es eher die Verpackung ist, die nach einiger Zeit nicht mehr dicht ist und dadurch die Sterilität nicht länger gewährleistet.
Liebe Grüße
Michèle
Susanne
Liebe Michèle, die Haltbarkeit der Verpackung könnte tatsächlich der Grund für die zeitliche Tauglichkeit der Verbände sein. Vielleicht pappt auch das Pflaster irgendwann nicht mehr fest genug. Egal, der Kasten muss ausgetauscht werden. Dass ein überlagerter Erste-Hilfe-Kasten ein Mangel beim Tüv ist, hatte ich auch schon gelesen.
Ulrike
*Klugscheißmodus ein* Es ist eben kein Mindeshaltbarkeitsdatum sondern ein Verfalldatum, weil es sich um einen Verbandskasten und nicht um ein Lebensmittel handelt. Anders als bei Lebensmitteln, die nach Ablauf noch durchaus weiter verwendet werden dürfen, ist das eben bei dem Arzneimittelrecht unterliegenden Produkten anders geregelt *Klugscheißmodus aus* Natürlich gilt das nicht für den ganzen Kasten sondern nur für die darin enthaltenen Produkte, die mit einem Verfalldatum gekennzeichnet sind, da gebe ich dir vollkommen Recht.
Susanne
Hallo Ulrike,
Du hast natürlich recht, man kann nicht genau genug formulieren. Es ist kein MHD, sondern ein Verfalldatum. Was das Austauschen des Inhalts angeht: Wenn ich viel Zeit hätte, würde ich mal prüfen, ob es reicht, ihn neu zu kaufen. Aber wahrscheinlich ist ein kompletter Kasten erstens günstiger und zweitens geschickter gepackt, als ich das je könnte.