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Wodkaverkauf nur an Autofahrer
Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad reist, reist streng genommen gar nicht. Jedenfalls wenn es nach den Ladenschlussgesetzen der Länder geht. Das hat seltsame Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zigaretten, Naschkram, Kaugummi, Schnittblumen, Bier und sogar Hochprozentiges nur an Autofahrer verkaufen dürfen. Denn der Verkauf aller Tankstellen-Waren ist außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf sogenannten Reisebedarf beschränkt. Und Radfahrer und Fußgänger sind nun mal nach dem Gesetz keine Reisenden. http://www.bft.de/bft/article/artikel_-8589267137846589125.htm Das ist auch höchst richterlich festgestellt worden: http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tankstelle Eine seltsame Regelung, die meines Wissens kaum eine Tankstelle beachtet und die die Scharen von jungen Leuten, die nachts an Tankstellen herumlungern oder sich dort vor dem Diskobesuch mit…