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	<title>Reisebedarf Archive - Pyrolirium</title>
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		<title>Wodkaverkauf nur an Autofahrer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Susanne]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 15:37:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad reist, reist streng genommen gar nicht. Jedenfalls wenn es nach den Ladenschlussgesetzen der Länder geht. Das hat seltsame Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zigaretten, Naschkram, Kaugummi, Schnittblumen, Bier und sogar Hochprozentiges nur an Autofahrer verkaufen dürfen. Denn der Verkauf aller Tankstellen-Waren ist außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf sogenannten Reisebedarf beschränkt. Und Radfahrer und Fußgänger sind nun mal nach dem Gesetz keine Reisenden. http://www.bft.de/bft/article/artikel_-8589267137846589125.htm Das ist auch höchst richterlich festgestellt worden: http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tankstelle Eine seltsame Regelung, die meines Wissens kaum eine Tankstelle beachtet und die die Scharen von jungen Leuten, die nachts an Tankstellen herumlungern oder sich dort vor dem Diskobesuch mit Alkoholika eindecken, bei deren Einhaltung auf Entzug setzen würde. Das erinnert mich an ein Erlebnis, das wir in Frankreich hatten und das etwas über den seltsamen Umgang der Franzosen mit Alkohol aussagt. Gegen 18 Uhr unterwegs auf der Autobahn, hatten wir Durst und steuerten eine Raststätte an. Mit einem Wasser für mich  und einem Bier für meinen Mann aus der Selbstbedienungstheke gingen wir zur Kasse. Die Kassierin: &#8222;Das Bier kann ich Ihnen nicht verkaufen.&#8220; Auf die Frage nach dem Warum erklärte sie, das sei hier eine Autobahnraststätte, dahin kämen Autofahrer, und die dürften keinen Alkohol trinken. Nun hat mein Mann gar keinen Führerschein und fährt deshalb nie Auto, aber die Madame ließ sich nicht erweichen. Kein Alkoholverkauf auf einer Autobahnraststätte. Auf die Frage, warum sie das Bier denn überhaupt in der Selbstbedienungsauslage hätten, kam die verblüffende, aber typisch französische Antwort: &#8222;Das ist für die Gäste, die etwas essen.&#8220; Im Bewusstsein der Franzosen ist nämlich Alkohol zum Essen kein Alkohol. Im Bewusstsein deutscher Gesetzeshüter sind Fußgänger und Fahrradfahrer keine Reisenden. Wandernde Handwerksgesellen und Radwanderer eingeschlossen. Da ist offenbar noch eine Aufgabe für die Lobbyarbeiter von Handwerkerschaften und ADFC.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pyrolim.de/pyrocontra/wodkaverkauf-nur-an-autofahrer/">Wodkaverkauf nur an Autofahrer</a> erschien zuerst auf <a href="https://pyrolim.de">Pyrolirium</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad reist, reist streng genommen gar nicht. Jedenfalls wenn es nach den Ladenschlussgesetzen der Länder geht. Das hat seltsame Konsequenzen. Es bedeutet nämlich, dass Tankstellen außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zigaretten, Naschkram, Kaugummi, Schnittblumen, Bier und sogar Hochprozentiges nur an Autofahrer verkaufen dürfen. Denn der Verkauf aller Tankstellen-Waren ist außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf sogenannten Reisebedarf beschränkt. Und Radfahrer und Fußgänger sind nun mal nach dem Gesetz keine Reisenden.</p>
<p>http://www.bft.de/bft/article/artikel_-8589267137846589125.htm</p>
<p>Das ist auch höchst richterlich festgestellt worden:</p>
<p><a href="http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tankstelle" target="_blank" rel="noopener noreferrer">http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tankstelle</a></p>
<p>Eine seltsame Regelung, die meines Wissens kaum eine Tankstelle beachtet und die die Scharen von jungen Leuten, die nachts an Tankstellen herumlungern oder sich dort vor dem Diskobesuch mit Alkoholika eindecken, bei deren Einhaltung auf Entzug setzen würde.</p>
<p>Das erinnert mich an ein Erlebnis, das wir in Frankreich hatten und das etwas über den seltsamen Umgang der Franzosen mit Alkohol aussagt. Gegen 18 Uhr unterwegs auf der Autobahn, hatten wir Durst und steuerten eine Raststätte an. Mit einem Wasser für mich  und einem Bier für meinen Mann aus der Selbstbedienungstheke gingen wir zur Kasse. Die Kassierin: &#8222;Das Bier kann ich Ihnen nicht verkaufen.&#8220; Auf die Frage nach dem Warum erklärte sie, das sei hier eine Autobahnraststätte, dahin kämen Autofahrer, und die dürften keinen Alkohol trinken. Nun hat mein Mann gar keinen Führerschein und fährt deshalb nie Auto, aber die Madame ließ sich nicht erweichen. Kein Alkoholverkauf auf einer Autobahnraststätte. Auf die Frage, warum sie das Bier denn überhaupt in der Selbstbedienungsauslage hätten, kam die verblüffende, aber typisch französische Antwort: &#8222;Das ist für die Gäste, die etwas essen.&#8220; Im Bewusstsein der Franzosen ist nämlich Alkohol zum Essen kein Alkohol.</p>
<p>Im Bewusstsein deutscher Gesetzeshüter sind Fußgänger und Fahrradfahrer keine Reisenden. Wandernde Handwerksgesellen und Radwanderer eingeschlossen. Da ist offenbar noch eine Aufgabe für die Lobbyarbeiter von Handwerkerschaften und ADFC.<br />
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