Ganz schön schräg, der Schrägstrich und die Schrägstrichin

Wer regelmäßig andere Leute vor mehr oder weniger großem Publikum sprechen hört, dem fallen mit der Zeit so einige Marotten auf. Gerade hatte ich in einer kommunalpolitischen Sitzung mal wieder die Gelegenheit, solche Marotten zu hören.

Da ist zum einen die bemühte sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen. „Meine Damen und Herren“ ist einfach, offenbar problemlos auszusprechen und korrekt. Bei anderen Formulierungen kommt das große Verschlucken. Gerade wieder gehört: „Die Bürger und Bürger“ und „die Zuhörer und Zuhörer“. Viele Leute verzichten beim Sprechen offenbar auf das „-innen“, ganz unbewusst. Selbst bei genauem Hinhören ist die weibliche Form häufig nicht zu hören. Kein Wunder bei Sätzen wie diesem aus der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung:

„Die Gemeindevertretung besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Gemeindevertreterinnen und -vertretern). Sie heißen in Städten Stadtvertreterinnen und -vertreter; die Hauptsatzung kann eine andere Bezeichnung vorsehen.“

Noch eine andere Marotte ist mir aufgefallen. Da geht es nicht um Verlängerung per Doppelnennung von weiblichen und männlichen Vertretern, sondern um sprachliche Verkürzung. Vorlagen sind mit Nummern benannt, und die sprechen sich so aus: „Vorlage 15 -Schrägstrich – 2015“. Oder, kürzer, „15 – Schräger – 2015“ oder ganz kurz „15 – schräg – 2015“. Ganz schön schräg.

 

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