Auslandsreisekrankenversicherung für Afghanistan

Ich habe aufgeräumt, diverse E-Mail-Postfächer durchforstet. Da sammelt sich allerhand an im Laufe der Jahre. Mein Archiv reicht zurück bis zu den Jahren 2003 oder 2004. Da findet sich allerlei Interessantes, was jetzt nicht mehr benötigt wird. Etliches davon wird sich demnächst hier finden. Den Anfang macht die Auslandsreisekrankenversicherung für Afghanistan.

2006 bin ich auf Dienstreise nach Afghanistan gegangen. Na ja, es war eine halbe Dienstreise. Die Eutiner Festspiele schickten eine Delegation dorthin, um in Kundus zwei Konzerte zu geben. Eines für die örtlichen Würdenträger, eines für die Soldaten, die in Eutin ihre Heimatkaserne haben. Da gehörte es für Lokaljournalisten wie mich einfach dazu, die Delegation zu begleiten. Es waren vier spannende Tage im Jahr 2006. Tage, die erst einmal einer langen Vorbereitung bedurften.

Egal, ob Italien oder Afghanistan

Da war die Frage nach der Versicherung. Der Verlag hat sich darum gekümmert, hat bei der VVDG Verlags-und Industrieversicherungsdienste GmbH angefragt. Antwort von dort: Eine Versicherung für fünf Tage kostet 800 Euro. Das geht nach Gefährdungslage und 2006 war es in Afghanistan noch recht ruhig. Der Verlag konnte sich dann doch nicht dazu durchringen, mich fahren zu lassen. Also habe ich Urlaub genommen und mich privat um eine Versicherung gekümmert. Anfrage beim Versicherungsmakler: Was kostet das? Macht es einen Unterschied, ob ich nach Italien oder nach Afghanistan fahre? Antwort des Versicherers: Es macht keinen Unterschied. 19 Euro für ein Jahr und alle darin unternommenen Auslandsreisen. Alles klar, das habe ich gemacht.

Ein Visum für Afghanistan brauchte ich ebenfalls. Die Zeit war recht knapp. Ich habe alles an die afghanische Botschaft in Berlin geschickt und um schnelle Bearbeitung gebeten. Mein Pass mit dem Visum war innerhalb von zehn Tagen wieder da. Das reichte. Sehen wollte das Visum übrigens niemand bei der Einreise, ich habe es völlig umsonst beantragt.

Afghanistan im Juni 2006: Bei 38 Grad mit Stahlhelm und Splitterschutzweste
Afghanistan im Juni 2006: Bei 38 Grad mit Stahlhelm und Splitterschutzweste

Nach Afghanistan bin ich dann zunächst von Köln aus mit einer Bundeswehr-Linienmaschine geflogen, bis nach Termez in Usbekistan. Das war damals die große Drehscheibe für die Bundeswehr. Von dort aus ging es weiter mit der Transall nach Kundus. Interessante Flugerfahrung. In der Maschine sitzt man auf Segeltuchbahnen, die zwischen zwei Längsstangen gespannt sind. Die Fenster liegen so weit oben, dass man nicht hinaussehen kann. Statt freundlich lächelnder Flugbegleiterinnen, die mit den Armen wedeln und die Sicherheitsvorkehrungen erklären, gab es ein laminiertes Blatt mit Erklärungen und Anweisungen. Da stand unter anderem, dass die Transall im Falle eines Angriffs Nebelschwaden ausstößt und Loopings dreht.

All das passierte nicht. Es war wie Fahrstuhlfahren. Start, kurzer Flug, Landung. Alles bestens und völlig entspannt. Was folgte war ein Aufenthalt voller spannender Eindrücke.

1200 Euro für vier Tage

2007 wollte ich wieder nach Afghanistan. Da hatte sich die Sicherheitslage aber entscheidend verändert. Es hatte die ersten Anschläge auf Bundeswehrsoldaten gegeben. Entsprechend stieg der Preis für die Versicherung. Laut Angebot der VVDG sollten es nun für vier Tage 1200 Euro sein.

Als Anlage gab es dazu noch „Besondere Bedingungen für die Versicherung des passiven Kriegsrisikos in der Unfallversicherung.“ Bemerkenswerte Sätze stehen darin. Passives Kriegsrisiko klingt erst einmal rätselhaft. Die Erläuterung folgte auf dem Fuß. Gemeint ist das Risiko im Kriegsgebiet, das entsteht, wenn der Versicherte selbst nicht aktiv an einem Krieg oder Bürgerkrieg teilnimmt.

Kein Schutz in Tschetschenien

Damit ist aber längst nicht alles gesagt. Weiter heißt es zum Beispiel: Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt werden. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Unfälle durch ABC-Waffen, Unfälle in einem Krieg zwischen Weltmächten, die da sind China, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland und die USA, Unfälle in einem Krieg, an dem das Heimatland des Versicherten beteiligt ist und Unfälle bei einem Krieg in einem der Ausschlussländer. Damals waren das Algerien, Tschad, Tschetschenien, Kolumbien, Kongo, Irak, Israel, Elfenbeinküste, Somalia und Sudan. Heute mögen es andere Länder sein, immerhin ist diese Liste elf Jahre alt.
Ich weiß nicht mehr, welche Leistungen mir die Auslandsreisekrankenversicherung geboten hätte. Sicher keine bei Invalidität oder Tod. Aber immerhin hätte sie die Kosten für einen afghanischen Arzt übernommen. Wie es mit einer Rückführung nach Deutschland ausgesehen hätte, weiß ich auch nicht. Ich habe lieber nicht darüber nachgedacht. Immerhin war ich bei der Bundeswehr, die hätte mich im Notfall sicher außer Landes gebracht.

Der Versicherungsfall ist zum Glück nicht eingetreten. Ich hatte wunderbare, interessante, spannende Tage in Afghanistan. Es war ein Erlebnis. Passiert ist mir nichts. Dafür bin ich dankbar.

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