Gute Nachricht für Friedhofs-Fotografen

Friedhöfe sind wunderbare Orte, um zu fotografieren. Zu jeder Jahreszeit bieten sie dankbare Motive. Aber wie steht es mit den Namen auf den Grabsteinen? Darf ich die einfach so zeigen oder muss ich sie verpixeln. Ich habe mich bisher fürs Verpixeln der Nachnamen entschieden. Das aber ist unnötig, wie ein Gericht entschieden hat.

Grabstein-Foto Namen erlaubt
Namen verstorbener dürfen bei Grabsteinfotos unverpixelt bleiben.

„Die Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf einer Webseite ist grundsätzlich erlaubt“, hat das Amtsgericht Mettmann entschieden. Es stellt fest, dass die Veröffentlichung eines bestimmten Fotos nicht ins postmortale Persönlichkeitsrecht des oder der Genannten eingreift. Die weiteren Gründe sind dem Link zum Urteil zu entnehmen.

Alles gut also beim Fotografieren auf Friedhöfen? Nun, erstens ist es das Urteil eines Amtsgerichtes, das nach meinem laienhaften juristischen Sachverstand keine grundsätzliche Wirkung hat. Ein anderes Gericht mag vielleicht anders entscheiden. Zum anderen wird hier auch angeführt, die Eltern der Klägerin seien bereits seit langem verstorben. Was aber, wenn das Todesdatum erst kurz zurückliegt? Verletze ich dann nicht die Gefühle der Hinterbliebenen, wenn ich noch in Zeiten der stärksten Trauer den Grabstein ihrer Lieben fotografiere und ins Netz stelle? Warum sollte ich das, nur eines guten Fotos wegen, tun?

Ich habe für mich entschieden, auch weiterhin Nachnamen auf Grabsteinen oder Friedhofsfotos zu verpixeln. So habe ich es auch bei meinem Post über französische Grabkultur gehalten. Warum sollte ich mich auf unsicheres Terrain begeben. Der Wirkung des Fotos tut das keinen Abbruch.

2 Kommentare

  1. Da geht es mir wie dir. Namen vermeide ich möglichst zu fotografieren. Das macht für mich zum Beispiel das fotografieren auf „streng katholischen“ Friedhöfen (Tirol, Wallis) schwierig. Dort sind in den (schmiedeisernen) Kreuzen, die ich besonders fotogen finde, oft noch Fotos eingelassen.

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