Tweets zitieren – einfach so erlaubt?

Ich habe mir bisher nie Gedanken darüber gemacht, ob ich Tweets in meinen Blogartikeln einfach so zitieren darf. Ich mache es immer über die Einbetten-Funktion, was zwar Nerven kostet – WordPress zickt immer und verschluckt die Befehlsketten -, aber über die rechtliche Frage habe ich mir nie Gedanken gemacht. Bis jetzt. Neuerdings wird die Frage nämlich in Blogposts debattiert.

Den Anstoß gab für mich das Blog Gilly’s Playground. In einem Beitrag über Spiele auf Android-Smartphones heißt es:

Sollte es jemandem nicht Recht sein, dass sein Tweet hier steht, einfach kurz Bescheid sagen.

Tweets auf Twitter beschränken? Einwände gegen das Zitieren? Ist mir bis jetzt nicht eingefallen. Und wie es immer so ist mit Themen, die einen plötzlich bewegen, stieß ich auf immer mehr zu diesem Thema. IT-Rechtsspezialist Thomas Stadler fragt auf seinem Blog: „Darf man Tweets außerhalb von Twitter veröffentlichen?“ Dabei bezieht er sich allerdings darauf, ob Zeitungen Tweets zitieren dürfen. Stadler ist der Auffassung, dass Tweets bis auf seltene Ausnahmen kein urheberrechtlich geschütztes Werk seien.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Sicher erreichen viele Tweets nicht das, was ich mir unter Schöpfungshöhe vorstelle. Was soll an dem schlichten „Moin“, das ich morgens manchmal in die Timeline werfe, schöpferisch sein? Das will aber – da gebe ich mich keinen Illusionen hin – auch niemand zitieren. Auch sonst steht viel seichtes Laberrabarber auf Twitter. Anders in meiner handverlesenen Timeline. Da sind oft wahre Perlen in 140 Zeichen dabei, die einem erst einmal einfallen müssen. Echte schöpferische Leistungen.

Noch einmal anders stellt es sich für mich dar, wenn Zeitungen oder Fernsehsender Tweets zitieren, die politische oder gesellschaftspolitische Meinungsäußerungen enthalten. Ich kann verstehen, dass Tweets gerne als Gradmesser für Volkes Stimme herangezogen wird – wobei das mit dem Volk bei der geringen Twitterdichte in Deutschland wohl eher übertrieben ist. Fragt sich, inwieweit Meinungsäußerungen in 140 Zeichen urheberrechtlich schützenswert sind. Sind es nicht kleine Kommentare, über deren Formulierung der Urheber vielleicht lange nachgedacht hat? Politisches in 140 Zeichen verständlich aufzuschreiben, erfordert den gekonnten Umgang mit Wörtern.

Nicht nachvollziehen kann ich das Argument, wer seine Meinung, seinen Twitternamen, seinen Avatar nicht veröffentlicht sehen will, müsse davor geschützt werden. Wer das wirklich nicht will, soll seine Tweets verschlüsseln. Wer twittert, begibt sich damit in die Öffentlichkeit.

Gar  nicht erst aufmachen will ich das Fass mit den Twitter-Nutzungsbedingungen. Das steht auch bei Herrn Stadler. Von ihm würde ich mir nur noch eine Klarstellung wünschen, ob seine Position, die er für Zeitungen vertritt, auch für Blogs gilt. Ich wäre jedenfalls froh, wenn ich weiter Tweets hier einbetten könnte. Selbst wenn ich hinsichtlich der Schöpfungshöhe eine andere Auffassung vertrete – als Nichtjuristin, nur so aus dem Bauch heraus – und mich dauernd über das nervige Einbetten bei WordPress ärgere.

Ich werde auch weiter hier in diesem Blog Tweets einbetten. Wer sich hier findet und das nicht möchte, möge sich bei mir melden.

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