Fotografieren – die Freiheit des Bürgersteigs

Es gibt wieder etwas von der Reporterfront zu berichten. Ich habe hier lange nicht mehr aus meinem beruflichen Alltag geplaudert, jetzt ist mal wieder ein Bericht fällig. Darüber, wie wichtig Panoramafreiheit für Reporter ist und dass dieses große Recht auch im kleinen Lokalreporter-Alltag seine Berechtigung hat. Es gibt die Freiheit des Bürgersteigs, die Freiheit, auch dann zu fotografieren, wenn es einem verboten wird.

Der erste Herbststurm fegt übers Land. Er zerlegt Bäume, fegt allerlei Schilder und Zäune hinweg und zerfetzt eine noch im Bau befindliche Leichtbauhalle. Das ist ein Foto, das man machen muss, wenn es um Sturmberichterstattung geht. Also raus aus der Redaktion, hinein ins Auto und zum Ort des Geschehens. Dort läuft der Eigentümer der Halle kopflos hin und her. Hingehen, vorstellen, fragen, was genau passiert ist, Fotoapparat zücken, Fotos machen – von der Halle. Menschen sind keine drauf. Und dann kommt es: „Sie fotografieren hier nicht. Hören Sie sofort auf zu fotografieren, ich will das nicht.“ Gut, kann er ja nicht wollen. Aber ich habe hier jedes Recht der Welt, zu fotografieren. Das ist erstens mein  Job und meine Chronistenpflicht, zweitens stehe ich auf einer öffentlichen Straße, auf einem öffentlichen Bürgersteig mit freier Sicht auf die zusammengefallene Halle. Hier herrscht kein Fotoverbot.

Der Mann aber gibt keine Ruhe. „Wenn Sie nicht sofort aufhören zu fotografieren, rufe ich die Polizei.“ Alle Erklärungen über die rechtliche Situation nützen nichts. Also empfehle ich ihm, gerne die Polizei anzurufen. Er telefoniert. Dann kommt nichts mehr von ihm.

An diesem Tag verzeichnete die Polizei bis zu diesem Moment allein für diese Region 73 Einsätze und vermutlich mindestens doppelt so viele Anrufe in der Einsatzleitstelle. Da werden die Beamten sicher ganz begeistert gewesen sein, einen hysterischen Anruf erhalten zu haben, in dem sie aufgefordert werden, eine fotografierende Reporterin in die Schranken zu weisen. Zumal natürlich auch die Polizeibeamten wissen, dass das, was ich tat, nicht verboten ist.

Ein Hoch auf die Panoramafreiheit. Wir haben übrigens in der Berichterstattung dem Wunsch des Herrn entsprochen, den Namen der Firma nicht zu nennen. Ob er es uns gedankt hat? Wir wissen es nicht.

Ein Kommentar

  1. Ich kenne diese Hysterie unter „Betroffenen“. Ich habe neulich den Alexanderplatz mit einer Belichtungszeit von 15 min in der Nacht fotografiert, da kam doch plötzlich ein aufgebrachter Man zu mir der meinte er möchte nicht fotografiert werden.
    Nach einem kurzen Gespräch beruhigte er sich wieder und ging weiter…
    Irg-wie kann ichs ja verstehen aber irg-wie auch nicht.

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