Elster: Zu jung für die Steuererklärung

Das Kind hat gearbeitet. In seinem 17. Lebensjahr. Da fielen Steuern an, nicht zu knapp, schließlich schlägt Steuerklasse 1 zu Buche. Da das Kind noch Schüler ist und kaum etwas verdient hat, könnte es sich die Steuern zurückholen. Doch Elster spielt nicht mit ihm.

Elster ist Abkürzung für die „Elektronische Steuererklärung“. Einmal registriert mit Identifikationsnummer und persönlichen Daten, sollte sich damit die Lohnsteuererklärung machen lassen. Vorausgesetzt, und das ist der Haken, der Steuerpflichtige ist volljährig. Wenn nicht: Pech gehabt. Alt genug, um zu arbeiten, aber zu jung, um die Steuererklärung zu machen. Das kann nicht sein.

Ein Anruf beim Finanzamt sollte Klarheit bringen. Dort herrschte großes Erstaunen. Wie, das geht nicht? Wir haben doch Steuerpflichtige, die noch unter 18 sind. Da geht das immer.

Ahnungsloses Finanzamt

Geht es nicht. Das wusste beim örtlichen Finanzamt offenbar niemand. Lösungsvorschlag von dort: Dann muss es ein Bevollmächtigter machen, also zum Beispiel die Eltern. Wie bitte? Mein Name und die Steuernummer vom Kind. Das kann nicht funktionieren. Das sah die Dame beim Finanzamt dann doch ein.

Ihr Lösungsvorschlag: Den Lohnsteuerjahresausgleich ganz old school auf Papier machen und per Post einreichen. Na klasse. Das werden wir machen. Machen müssen. Die Option, bis zum 18. Geburtstag im Laufe dieses Jahres zu warten, kommt nicht infrage. Wenn man 17 ist, zählt jeder Euro. Da die Steuerrückzahlung an die 100 Euro betragen dürfte, ist die Geduld vom Kind nicht ausreichend, um noch ein paar Monate zu warten. Zumal dann nur der Antrag gestellt werden kann. Bis das Finanzamt ihn  bearbeitet hat, vergeht noch eine ganze Weile.

2 Kommentare

  1. Eine Möglichkeit wäre, ein Programm zu nutzen, dass nur auf die ELSTER-API zugreift. Ob das sich funktioniert, weiss ich nicht, wäre aber einen Versuch wert.
    Wie sähe es mit Fristverlängerung und Geld vorstrecken aus?

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