Der König der Bandwurmsätze

104 Wörter, 891 Zeichen: Ich glaube, ich habe ihn gefunden, den König der Bandwurmsätze. So lang ist eine einzige Frage, die ich in Unterlagen des schleswig-holsteinischen Landestages gefunden habe. Da wundern sich Politiker, dass sie vom Wähler nicht mehr verstanden werden.

Erst einmal zum Genießen der Satz in voller Schönheit. Er stammt aus einer Kleinen Anfrage zweier Politiker an die Landesregierung:

Durch welche Regelungen wird die Landesregierung rechtzeitig zum Inkrafttreten des „Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge“ vom 14.12.2017, das die bisher  bestehende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschafft und durch eine Wahlfreiheit der Kommunen ersetzt, sicherstellen, dass Kommunen, die aufgrund ihrer mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit Fehlbedarfszuweisungen erhalten, entsprechend dem nur in der Gesetzbegründung nicht aber im Gesetz selbst enthaltenen Hinweis, der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dürfe hierbei nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung des Landes führen, von der ihnen eingeräumten Wahlmöglichkeit Gebrauch machen können, ohne dass die hierdurch entstehenden Mehrausgaben für Investitionsmittel von den Fehlbetragszuweisungen abgezogen werden?

Ganz ehrlich: Auch beim wiederholten Durchlesen hat sich mein Hirn immer wieder verknotet. Da hinein mischt sich eine gewisse Bewunderung. Wie kriegen die solche Sätze hin? Welche Leistung steckt doch dahinter, so viele Einschübe und Nebensätze miteinander zu kombinieren und sich am Ende nicht vollends zu verzetteln? Das muss erst einmal jemand nachmachen.

Außerdem frage ich mich, ob nach dem Verfassen solcher Bandwurmsätze nicht noch jemand Korrektur liest und den Autoren sagt, dass es so nicht geht. Hier kommt noch hinzu, dass es eine gemeinsame Anfrage von zwei Politikern ist. Ist denn keinem von beiden aufgefallen, was sie den Lesern hier zumuten?

Ich erlaube mir mal, den Satz auseinander zu pflücken:

Die Landesregierung hat per Gesetz zum 14.12.2017 die Pflicht abgeschafft, Straßenausbaubeiträge zu verlangen. Kommunen können selbst wählen, ob sie ihre Bürger zur Finanzierung der Straßenerneuerung heranziehen. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Fehlbedarfskommunen dabei keine Nachteile erleiden, ihnen die Mehrausgaben für den Straßenbau nicht von den Fehlbetragszuweisungen abgezogen werden?

Die Landesregierung antwortet auf die Bandwurm-Anfrage übrigens mit relativ kurzen Sätzen. Vielleicht sollte sie den beiden Politikern zusammen mit den Antworten ein paar Punkte als Satzzeichen mitliefern.

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