Der überflüssige Rettungswagen

Mein Polizeipressesprecher der Herzen hat sich mal wieder einen Rüffel von mir eingefangen. Ich habe den Klugscheißermodus angeschmissen und ihm auf eine seiner PM-Mails eine kleine Korrektur zurückgemailt. Er kann das ab, er kennt mich. Es ging, so der Betreff, um den „Unfall mit beteiligtem Rettungswagen“.

Pflücken wir das mal auseinander. Es gab einen Unfall. Eines der beteiligten Fahrzeuge war ein Rettungswagen. Nun ist der Gedanke durchaus richtig, dass bei vielen Unfällen ein Rettungswagen dabei ist, nicht als Unfallauto, sondern um die Rettungsassistenten und ihre Geräte zum Unfallort zu bringen und einen Verletzten aufzunehmen. Insofern hätte der Satz „Unfall mit Rettungswagen“ tatsächlich das Potential zu Missverständnissen. Andererseits ist ein solcher Satz bei Unfällen, an denen kein Rettungswagen als Unfallbeteiligter dabei war, aber in seiner Funktion als Rettungswagen, nie zu hören. Oder noch spitzfindiger: Natürlich ist an Unfällen mit Personenschäden immer ein Rettungswagen beteiligt, aber eben nicht als Unfallfahrzeug. Alles klar?

Bei „Unfall mit Rettungswagen“ hätte jeder sofort gewusst, dass hier ein Rettungswagen einen Unfall hatte. „Zusammenstoß mit Rettungswagen“ wäre auch eine denkbare Betreffzeile gewesen. Deshalb habe ich geklugscheißert, dass das Wort „beteiligtem“ in diesem Fall völlig überflüssig war. Genauso überflüssig wie die alarmierten Feuerwehrleute oder Rettungskräfte.

Ich muss meinem Polizeipressesprecher der Herzen aber zugute halten, dass er manchmal echte Geistesblitze bei seinen Mail-Betreffzeilen hat. Ich sage nur: Yippie-Ya-Yeah. Das stand in der Mail, in der es darum ging, dass Polizeibeamte ein ausgebüxtes Rindviech (Tier) eingefangen haben. Ich habe herzlich gelacht.

Als Rechtfertigung für den „Unfall mit beteiligtem Rettungswagen“ hat er sich damit verteidigt, er wolle in diesem Jahr noch einmal hier im Blog erscheinen. Der Wunsch sei ihm erfüllt, schließlich hat er heute Geburtstag.

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