Nur noch Berge und Blümchen? Angriff auf die Panoramafreiheit

Ein vermutlich illegales Foto: Das Schloss Jumilhac le Grand in Frankreich.
Ein vermutlich illegales Foto: Das Schloss Jumilhac le Grand in Frankreich unterliegt nicht mehr dem Urheberrecht. Aber was ist mit dem Brunnen?

Der Schuss ging offenbar nach hinten los. Bestrebungen in der EU, die deutsche Panoramafreiheit auf andere Staaten auszudehnen, könnten damit enden, dass die Restriktionen anderer Länder auf Deutschland übertragen werden. Der Schreck ist groß. Zu Recht.

Urlaubsbilder mit der Elbphilharmonie im Hintergrund? Bisher kein Problem. Kunstvolle Fotos von modernen Brücken. Natürlich. Architekturfotografie im öffentlichen Raum? Na klar. In Deutschland ist es seit jeher erlaubt, von öffentlichem Grund aus zugängliche Werke – ob Architektur oder  Skulptur – nicht nur zu fotografieren, sondern die Fotos auch zu veröffentlichen. Immer vorausgesetzt, die Werke sind dauerhaft dort positioniert. Diese Freiheit des Fotografierens im öffentlichen Raum nennt sich Panoramafreiheit.

Das Europaparlament soll nun darüber entscheiden, ob „die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“. Heißt konkret: Keine (gewerbliche) Nutzung mehr von Bildern bekannter Bauwerke oder Kunstwerke im öffentlichen Raum, ohne dass der Rechteinhaber eingewilligt hat. Aber wo und wie ist der zu finden und ist so etwas überhaupt machbar?

Aus Sicht des Hobbyfotografen, der seine Fotos in Fotoforen postet, stellt sich die Frage, ob diese an die gewerbliche Nutzung geknüpfte Forderung auch für ihn gilt. Einige Kommentatoren der drohenden Panoramaunfreiheit gehen davon ausgehen, dass jeder Facebook-Nutzer, der ein Urlaubsfoto mit einem Bauwerk postet, sich schon strafbar macht. Gleiches gilt für Fotoforen und erst recht für Blogs, auf denen Werbung eingebunden ist.

Vielleicht sollte ich aber in meinem Leben als Fotoamateurin auf der sicheren Seite bleiben und mich in Zukunft wieder auf die Blümchenfotografie und vielleicht noch auf die Landschaftsfotografie verlegen. Blumen und Berge haben wenigstens keinen Urheber.

Als Pressefotografin – das ist mein anderes Fotoleben – macht mir die drohende Unfreiheit aber Sorgen. Pressefotos sind eindeutig Fotos, die gewerblich genutzt werden. Muss ich also, wenn ich einen Unfall fotografiere, darauf achten, welches Werk im Hintergrund steht? Muss ich bei Demonstrationen anschließend Klinken putzen, um zu fragen, wer die Rechte am Gebäude im Hintergrund hat? Muss ich wissen, welche Skulptur von wem ist und wer die Rechte daran hat? Bei einer mittelalterlichen Burg vielleicht nicht, aber wie sieht es mit dem Museum aus, dass ein berühmter Architekt entworfen hat? Oder mit der Kunst am Bau, die überall im öffentlichen Raum zu finden ist?

„Save the freedom of Photography“  ist eine Online-Petition überschrieben, die sich gegen die Verschärfung der Panoramafreiheit wendet.

Alles Wichtige zur Gefahr für die Panoramafotografie hat Julia Reda, die EU-Abgeordnete, die den Bericht über die Evaluation des EU-Urheberrechts im Rechtsausschuss vorlegte, zusammengefasst.

Michael Hirschler vom DJV rät dagegen zu Gelassenheit und pflückt die Sache für Journalismus auseinander. Aber auch er empfiehlt, sich an seinen jeweiligen Europa-Abgeordneten zu wenden.

Thomas von natur-photocamp.de hat das bereits getan und den Wortlaut des Briefes in seinem Beitrag zur Panoramafreiheit veröffentlicht. Dort findet sich auch der Link, der jeden zu seinem zuständigen Abgeordneten führt.

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