Supermarkt-Planung: Alles andere als frische Wörter

Ich hatte gestern wieder das zweifelhafte Vergnügen, einem kommunalen Bau- und Planungsausschuss beizuwohnen. Abschließend beraten wurde die Planung für eine Supermarkt-Erweiterung. Nun kann nicht einfach jeder Supermarkt gebaut oder erweitert werden, dafür bedarf es diverser sogenannter raumplanerischer Voruntersuchungen. Eine solche Voruntersuchung bietet schon lange vor dem Bau des Supermarktes ein breites Sortiment an alles andere als frischen Wörtern.

So fußen Planungen dieser Art oft auf Einzelhandelsgutachten. Dort wird dann festgestellt, um welche Art Standort es sich handelt und welche Funktion dieser Standort, sprich diese Stadt, Kleinstadt oder Großgemeinde, hat. Das alles wird eingefügt in ein „zentralörtliches System“. Wo ist der Standort einzuordnen? Fahren die Leute dorthin um einzukaufen? Was kaufen sie dort ein? Lebensmittel und alles, was sie täglich benötigen? Das ist dann das „Sortiment des periodischen Bedarfsbereiches“. Eine Kommune, die hauptsächlich wegen des Einkaufs von Brot und Butter besucht wird, ist ein „Stadtrandkern II. Ordnung“ und alles andere als ein Mittelzentrum. Dorthin fahren die Leute, um Kleidung oder Bücher oder Geschenke oder ein Handy zu kaufen. Übrigens: Orte, die über Media-Markt, Ikea, Saturn, Obi und andere Märkte dieser Größe verfügen, sind Oberzentren. Eine Einteilung, die sich übrigens nicht nur auf das Einkaufen, sondern auch auf Bildung, Kultur und Sport bezieht.

Zurück zum Einzelhandelsgutachten. Im speziellen Fall soll die Supermarkterweiterung die „Versorgungsfunktion der eigenen Gemeinde und der gemeindeeigenen Ortsteile“ stärken. Um die konkreten Folgen zu untersuchen, wird dem Einzelhandelsgutachten noch eine „Markt- und Wirkungsanalyse“ beigefügt. Da geht es dann darum, was der neue Supermarkt für die Konkurrenz bedeutet und ob die größere Markt nicht zu viel Brot und Butter auf den Markt wirft. Fraglich ist, ob die Erweiterung ihre Wirkung „im überwiegenden Teil im Wettbewerbsnetz“ entfaltet oder ob sich „Kaufkraftabflüsse“ ergeben. Ist das nicht der Fall, wird eine „bessere Nahversorgungsabdeckung“ erreicht. Damit ist auch das „landesplanerische Beeinträchtigungsverbot“ beachtet.

So oder so ähnlich jedenfalls. Nun ist es nicht so, dass alle diese schöne Wörter bei jeder Supermarkt-Planung neu erfunden werden. Ich vermute, Büros, die solche Gutachten schreiben, arbeiten mit hübschen Textbausteinen, die sie übereinander schichten. Mit dem Ergebnis müssen sich dann die Kommunalpolitiker befassen. Mal abgesehen von allem anderen frage ich mich immer: Muss das sein? Was kostet das alles? Wer es bezahlt, ist klar: der Bauherr, also der Handelskonzern, und damit letztlich die Kunden. Und wo bleiben diese Texte, wenn der Supermarkt gebaut ist? Vermutlich erst im Archiv und dann in ein paar Jahrzehnten ungelesen im Reißwolf.

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