G, aG oder T: Behinderung erkennen schwer gemacht

Es ist nicht immer leicht, alles zu verstehen, womit man so zu tun hat. Da steht auf der einen Seite das Bürokratendeutsch, auf der anderen Seite unverständliche Abkürzungen. Die spielen auch dort eine Rolle, wo es Menschen aufgrund ihres GdB sowieso nicht leicht haben: beim Schwerbehindertenausweis. Übrigens GdB heißt Grad der Behinderung, und damit sind wir schon beim Thema.

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Wer an einer körperlichen oder geistigen Einschränkung leidet, hat Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Die gesetzlichen Regelungen dafür stehen in der, wieder so ein Bürokratendeutsch-Wort, Schwerbehindertenausweisverordnung, abgekürzt SchwbAwV. Wer sich nicht durch den Gesetzestext quälen möchte, kann sich die Informationen auch auf Ratgeberseiten wie schwerbehindertenausweis.biz holen. Dort ist das mitunter schwer verständliche Behörden- und Gesetzesdeutsch in leicht verständliche Form übersetzt worden, dazu gibt es reichlich weiterführende Informationen.

Aber zurück zu den Abkürzungen. Der Grad der Behinderung wird im Ausweis mit Prozentzahlen vermerkt, hinzu kommen Buchstaben, die die Art der Einschränkung bezeichnen. Sie lauten

G, aG, B, H, BL, 1. Kl., GL, RF und T

Die Bedeutung des einen oder anderen Zeichens lässt sich leicht zusammenreimen. Doch manche sind schwer zu entschlüsseln. So hätte ich hinter 1. Kl. eher die Kennzeichnung für Zugabteile eben jener Klasse erwartet. Im Schwerbehindertenausweis hätte ich diese Abkürzung eher nicht vermutet. Dabei ist meine Vermutung gar nicht so falsch. Die Abkürzung 1. Kl. bedeutet, dass der Inhaber dieses Merkzeichens mit einem Fahrschein der 2. Klasse in der 1. Klasse fahren darf. Ein Privileg, das nur Menschen mit Behinderung zusteht, die als Schwerkriegsbeschädigte oder Verfolgte Ansprüche im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes haben.

Was bedeuten nun die anderen Buchstaben? Hier die Übersetzungsliste:

  • G = gehbehindert
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B = auf eine Begleitperson angewiesen
  • H = hilflos
  • BL = blind
  • GL = gehörlos
  • RF = Rundfunkbeitrag (Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Telefongebühr)
  • T =  berechtigt zur Nutzung des Sonderfahrdienstes für Behinderte

So weit, so gut, und wer einen Ausweis mit diesen Merkzeichen hat, wird wissen, wofür sie stehen. Aber der Behindertenausweis ist auch für die wichtig, die den Schwerbehinderten Vergünstigungen gewähren. Das sind nicht nur Schaffner und Mitarbeiter der GEZ, sondern auch Kassiererinnen an Museums- oder Konzertkassen. Ob die immer jedes Merkzeichen kennen? Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises hat mir erzählt, dass die wenigsten auf die Merkzeichen achten. Der Ausweis reicht aus, um einen Rabatt zu bekommen oder – auch das hat er berichtet – Behinderte an einer Warteschlange vorbei direkt zur Kasse zu lotsen, damit sie nicht so lange stehen müssen. Das ist einfach nett und keine offizielle Vergünstigung des Ausweises.

Und dann sind da noch die Behindertenparkplätze. Um sie nutzen zu dürfen, reicht der Behindertenausweis allein nicht aus. Nur wer das Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (Bl) hat, bekommt den blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze.

Die Kunst ist also, erstens die Merkzeichen zu kennen und zweiten als Mensch mit einer Beeinträchtigung an den richtigen Ausweis mit dem richtigen Merkzeichen zu kommen. Da hilft nur fachkundiger Rat. Vor dem Antrag steht die Information, wie er ausgefüllt werden muss und was dafür alles benötigt wird.

(Dies ist ein geförderter Artikel)

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